Immatrikulationssatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. Juni 2018 einschließlich der Zweiten Änderungssatzung vom 14. Juli 2022
Diese Satzung enthält Regelungen für das Studium und die Prüfungen des Bachelor- und Masterstudiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Sie gilt für Studierende, die bis zum 30. September 2024 immatrikuliert wurden.
Diese Satzung gilt für Studierende, die zum 01.10.2023 im Studienbereich Wirtschaft der DHBW immatrikuliert sind oder ab diesem Zeitpunkt immatrikuliert wurden. Bitte beachten Sie § 27 Absatz 2 Inkraftreten.
Diese Satzung gilt für Studierende im Studiengang RSW, die vor dem 01.10.2023 immatrikuliert wurden. Bitte beachten Sie auch § 27 der StuPrO DHBW Wirtschaft vom 11.10.2018 einschließlich der Fünften Änderungssatzung.