Für die Ausbezahlung von Lehr- und Prüfungsvergütungen von Lehrbeauftragten ist für das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) die Angabe einer Bankverbindung notwendig.
Bitte füllen Sie diesen Antrag zur Abrechnung von Prüfungsvergütungen aus. Hinweis: das Formular wird hinsichtlich der Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen derzeit überarbeitet.
Mit diesem Formular können Reisekosten im Rahmen von Lehr- und Prüfungstätigkeiten geltend gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt zu den Reisekosten.