Kontakt zur DHBW Mannheim
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim ist bemüht, ihre Website in Einklang mit §10 Absatz 2 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Website der DHBW Mannheim: https://www.mannheim.dhbw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte für Bilder und Bedienelemente können nicht ausreichend sein.
- Es können Fehler in der Seitenstruktur vorliegen.
- Die Reihenfolge der Überschriften entspricht nicht immer der Hierarchie.
- Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen bzw. fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
- Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht an allen Stellen logisch, außerdem ist die Position des Tastaturfokus nicht bei allen Bedienelementen sichtbar.
- Links können unverständlich sein.
- Aktive Menüpunkte sind nur mittels Farbinformationen wahrnehmbar.
- Audiodateien und Videodateien verfügen über keine gleichwertigen Medienalternativen (z.B. Untertitelung, Audiodeskription, kurze Beschreibungstexte).
- Dokumente, die zum Download angeboten werden, liegen nicht alle in einer barrierefreien Form vor.
- Bewegte Inhalte (Slider auf der Startseite) sind bei Tastaturbedienung nicht abschaltbar.
- Bei dynamischen Elementen werden Bezeichnungen, Rollen und Zustände nicht vermittelt (z. B. Aufklapp-Menü, Slide-Show, Such-Button).
- An manchen Stellen reicht der Kontrast von Grafiken und Bedienelementen nicht aus.
- Der verwendete HTML-Code ist nach W3C-Empfehlungen nicht valide.
- Sichtbare Beschriftung und zugänglicher Name weichen teilweise voneinander ab.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). Der BITV/WCAG-Selbstbewertungstest beinhaltet 60 Prüfschritte für eine umfassende und selbst durchführbare Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit des eigenen Webangebots.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2024 überprüft. Im Rahmen der Prüfung sind die oben aufgeführten Lücken im Webangebot zusammengestellt worden.
4. Feedback und Kontaktangaben
Die DHBW Mannheim arbeitet langfristig daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Sollten Sie bei der Verwendung unserer Website auf Barrieren stoßen, Inhalte unklar sein oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufkommen, können Sie sich gerne per E-Mail an die Hochschulkommunikation wenden: onlineredaktionnoSpam@dhbw-mannheim.de. Wir bemühen uns anschließend, die von Ihnen gewünschten Informationen für Sie bereitzustellen.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 dieser Erklärung.
Falls die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte oder den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279 - 3360
E-Mail: PoststellenoSpam@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben: Beauftragte der Stadt- und Landkreise.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.