Qualitätsbericht

An den Studienakademien werden für jeden Studiengang bzw. dessen Studienrichtungen die Ergebnisse der studentischen Evaluation von Studium und Lehre in 2-jährigem Rhythmus nach Abschluss des Studienjahres von der zuständigen Studiengangsleitung in einem Qualitätsbericht anonymisiert zusammengefasst.

Außerdem erstreckt sich der Qualitätsbericht auf
 

  • eine qualitative Beschreibung des zu evaluierenden Studiengangs bzw. der zu evaluierenden Studienrichtung,
  • die quantitative Entwicklung des zu evaluierenden Studiengangs bzw. der zu evaluierenden Studienrichtung,
  • eine Stellungnahme der Studiengangsleitung einschließlich einer Feststellung möglichen Handlungsbedarfs (unter Einbeziehung aller dem Studiengang bzw. der Studienrichtung zugeordneten Professor*innen).

In der Qualitätsberichtserstattung gibt die Studiengangsleitung ihre Einschätzung zur Qualitätsentwicklung im Studiengang ab. Hierbei können die Eindrücke aus der Lehrveranstaltungsevaluation miteinfließen (ohne Personenbezug).

Die Studiengangsleitung erhält grafische Auswertungen der Evaluationsergebnisse von Studium und Lehre im Standortvergleich, die die Situation im eigenen Studiengang mit den Entwicklungen an den anderen Studienakademien im Sinne eines Benchmarking-Prozesses vergleichbar machen.