Exmatrikulation

Exmatrikulation auf Antrag | Vorzeitiger Studienabbruch

Falls Sie das Studium vorzeitig abbrechen möchten, stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Dieser ist vollständig ausgefüllt inkl. Erklärung zu den Prüfungsverfahren und Entlastung (im PDF enthalten) beim zuständigen Studiengangsekretariat einzureichen.
 

  • I. d. R. wird zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
  • In begründeten Fällen kann eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erfolgen. 
  • Bitte beachten Sie die interne Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen. 

Sofern Sie vollständig entlastet sind, erhalten Sie zu Ihrem Exmatrikulationsbescheid die entsprechenden Exmatrikulationsdokumente postalisch (Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung zur Vorlage beim Dualen Partner, Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung, abschließende Notenbescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen). 

Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung

Falls alle Wiederholungsmöglichkeiten einer Modulprüfung entsprechend der gültigen Studien- und Prüfungsordnung ausgeschöpft sind, verlieren Sie den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang an der DHBW (es kann keine Aussage getroffen werden, wie dies andere Hochschulen/Universitäten bewerten). 
 

  • Der Verlust des Prüfungsanspruchs wird mit einem schriftlichen Bescheid festgestellt. 
  • Nach Ablauf der möglichen Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen. 

Exmatrikulation aufgrund der Kündigung/Auflösung des Studienvertrages

Wurde der Studienvertrag gekündigt oder aufgelöst, so ist darüber das zuständige Studiengangsekretariat zu informieren. 
 

  • Sie erhalten eine 8-wöchige Frist, um einen neuen Studienvertrag vorzulegen und das Studium fortzusetzen und werden darüber schriftlich informiert. 
  • Liegt nach Ablauf der Frist kein neuer Studienvertrag vor, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
Sie möchten Ihr Studium bei einem anderen Dualen Partner fortführen?

Sie möchten Ihr Studium bei einem anderen Dualen Partner fortführen?

Sprechen Sie mit Ihrer Studiengangsleitung / Ihrem Studiengangsekretariat; ggf. können wir Ihnen helfen, einen neuen Dualen Partner zu finden.

Sie möchten das Studium nach der Auflösung des Studienvertrages nicht fortführen?

Sie möchten das Studium nach der Auflösung des Studienvertrages nicht fortführen?

Stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich an Ihr Studiengangsekretariat oder gerne auch an das Servicezentrum Studium und Lehre.