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- Vor dem Studium
- Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung für ein duales Studium
Wenn Sie an der DHBW studieren möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung und einen Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung für die DHBW haben Sie mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder einer zum gewünschten Studiengang passenden fachgebundenen Hochschulreife. Mit einer Fachhochschulreife, einer beruflichen Qualifikation oder einem Abschluss aus dem Ausland gelten besondere Bedingungen:
Fachhochschulreife: Mit einer Fachhochschulreife benötigen Sie zur Zulassung an der DHBW zusätzlich die Deltaprüfung. Dies gilt unabhängig von einem Schwerpunkt der Fachhochschulreife oder ob Sie eine Berufsausbildung absolviert haben. Sollten Sie zunächst nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, benötigen sie vor der Zulassung auch den praktischen Teil.
Nicht passende fachgebundene Hochschulreife: Wenn Sie die Zulassung für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene fachgebundene Hochschulreife nicht berechtigt, ist ebenfalls die erfolgreiche Absolvierung der Deltaprüfung notwendig.
Deltaprüfung: Die Deltaprüfung wird vom Testzentrum der DHBW in Heilbronn durchgeführt. Weitere Informationen zu Terminen, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums.
Mit Aufstiegsfortbildung: In Baden-Württemberg steht Personen, die einen Berufsabschluss mit Meistertitel oder eine gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung (bspw. Techniker oder Fachwirt) aufweisen können, der allgemeine Hochschulzugang offen. Sie müssen zusätzlich ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nachweisen.
Ohne Aufstiegsfortbildung: Beruflich Qualifizierte mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung und i. d. R. 3-jähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Ausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Zusätzlich müssen Sie ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nachweisen.
Eignungsprüfung: Die Eignungsprüfung wird vom ZHL Testzentrum der DHBW durchgeführt. Weitere Informationen zu Terminen, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums.
Sie haben Fragen?
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen für ein Studium an der DHBW erfüllen? Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt. Gerne berät Sie unserer Studienberatung zu den Zulassungsvoraussetzungen.
1. Infos für Bewerber*innen aus dem Ausland ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Hier gelten folgende Grundvoraussetzungen:
- Der ausländische Schulabschluss wurde auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife geprüft.
- Sie können Ihre Deutschkenntnisse mittels eines Sprachzertifikats nachweisen.
- Sie haben einen Studienvertrag mit einem Partnerunternehmen über ein duales Studium abgeschlossen.
Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:
- DSH2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
- TestDaF – Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten, keine Teilprüfung unter TestDaF-Niveaustufe 3
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom, Großes Deutsches Sprachdiplom)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
- telc Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD Zertifikat C2
Die Überprüfung Ihres Schulabschlusses und Ihres Sprachnachweises erfolgt durch die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (IAS). Bitte beachten Sie außerdem, dass für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten Studiengebühren in Höhe von 1.500,- Euro pro Semester erhoben werden.
2. Infos für Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie für Doppelstaatler*innen mit Abschluss aus dem Ausland
Für die Bewertung der Abschlüsse ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.