6 Semester
Oktober
210 ECTS-Punkte
Das duale Studium der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik - E-Government beginnt jährlich am 1. Oktober. Der theoretische Studienabschnitt an der DHBW Mannheim und die Praxisphase beim Dualen Partnerunternehmen wechseln sich im Rhythmus von 3 Monaten ab.
Einen Überblick zu den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium, der inhaltlichen Ausrichtung sowie anschließenden Karriereperspektiven erhalten Sie im Folgenden:
Sie erfüllen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen? Dann ist der erste Schritt getan. Falls Sie noch Folgendes mitbringen, sind Sie für das Studium E-Government genau richtig:
Alles dabei für die Entwicklung innovativer IT-Lösungen im öffentlichen Sektor: Um unseren Studierenden alle relevanten Fach- und Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, finden sich folgende Inhalte in ihrem Studienplan:
Wahlmodule ermöglichen eine Vertiefung persönlicher Interessen und sowohl fachbezogener als auch methodischer Kompetenzen.
Aktuell kann aus folgenden Modulen gewählt werden:
Die detaillierte Ausführung der Studieninhalte finden Sie in der Modulbeschreibung.
Die Praxisphasen gestalten sich je nach Partnerunternehmen sehr unterschiedlich, orientieren sich aber an den Inhalten der Theoriephasen. So wird ein gelungener Wissenstransfer aus der Studienakademie in die Arbeit beim Dualen Partner gewährleistet.
Die einzelnen Praxisphasen gliedern sich folgendermaßen:
1. Studienjahr:
2. Studienjahr:
3. Studienjahr:
Abschluss des Studiums ist nach 3 Jahren der Bachelor of Science mit 210 ECTS-Punkten.
Ob in Behörden oder speziellen (kommunalen) IT-Dienstleistungsunternehmen – unseren Absolvent*innen steht aufgrund der erworbenen Kompetenzen ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern offen, insb. in den Bereichen:
Mit einem entsprechenden Engagement sind in diesen strategischen Handlungsfeldern der Staats- und Verwaltungsmodernisierung auch Führungspositionen erreichbar.
Wer sich nach Studienabschluss noch akademisch weiterqualifizieren möchte: Das CAS der DHBW bietet den spannenden Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an.
Studierende im Öffentlichen Dienst, deren Partnerinstitution dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz unterstehen, dürfen sich über einen besonderen Benefit freuen: Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 des Landesbeamtungsgesetzes ist der Studiengang Wirtschaftsinformatik E-Government als unmittelbarer Zugang zum dritten Einstiegsamt des technischen Verwaltungsdienstes anerkannt. Somit qualifiziert der Studiengang für eine Verbeamtung direkt nach dem Bachelor-Studium.