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Gemeinsam gegen sexuelle Belästigung
Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Prävention
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg steht für die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Frauen und Männern. Sie übernimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden. Mit der im Mai 2020 unterzeichneten Resolution des Landes und der Hochschulen Baden-Württembergs zeigt die DHBW Flagge und positioniert sich erneut gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen. „Hochschulen sind Orte der Vielfalt und des offenen und gewaltfreien Dialogs. Diese besondere Institution und ihre Mitglieder zu schützen, ist unsere gemeinsame Verantwortung“, so DHBW-Präsident Prof. Arnold van Zyl. Klare Botschaft der Unterzeichnenden: „Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt dulden wir nicht.“
Prävention und Unterstützung an der DHBW
Da diese jedoch leider immer noch häufig in der Gesellschaft zu finden sind, ist das Ziel der DHBW nicht nur, Betroffene zu schützen und ihnen Anlaufstellen zu bieten. Gemäß Satzung der DHBW zum Schutz vor sexueller Belästigung werden betroffene Personen ausdrücklich ermutigt, ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und sich aktiv dagegen zu wehren. Auch an der DHBW Mannheim stehen Beratungsangebote und speziell geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung. Vertraulich, kostenlos und bei Wunsch auch anonym können sich Betroffene Hilfe holen und offiziell Beschwerden einlegen.
Vertrauensanwält*in für Kunsteinrichtungen und Hochschulen
Um Hochschulen beim Kampf gegen sexuelle Diskriminierung zu unterstützen, finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine*n Vertrauensanwält*in für Fragen rund um sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums. Diese Maßnahme nimmt auch einen Wunsch aus Hochschulen auf, denn insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlen mitunter Ressourcen für eine fundierte Rechtsberatung in diesem sensiblen Themenkomplex. Ferner soll sie dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.