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Für ein Studium an der DHBW Mannheim fallen – außer für internationale Studierende und ein Zweitstudium – keine Studiengebühren an. Dennoch sind jährlich Beiträge zu entrichten.
Was kostet ein duales Studium?
Für jedes Studienjahr sind bis zum 1. Oktober die folgenden drei Beiträge mit einer aktuellen Gesamtsumme von 322,00 Euro fällig:
Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben und deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab, wie z. B. die Bearbeitung von Immatrikulations- und Exmatrikulationsanträgen, Verwaltung und Organisation von Prüfungen, die zentrale Studienberatung, die Bearbeitung von Beurlaubungen und die Leistungen der Auslandsämter.
Der Studierendenwerksbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2024/2025 170,00 Euro. Welche Leistungen der Studierendenwerksbeitrag umfasst, entnehmen Sie bitte der Website des Studierendenwerks Mannheim.
Die Verfasste Studierendenschaft der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studentenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung. Die Höhe des Studierendenschaftsbeitrags ist in § 3 Abs. 1 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW festgelegt.
Beitragspflichtig sind alle an den Standorten der DHBW immatrikulierten Studierenden sowie Studierende, die vom Studium beurlaubt wurden. Die Beitragspflicht umfasst auch Studierende, die aufgrund einer Studienverlängerung weiterhin immatrikuliert sind.
Die Zahlung ist zu Beginn eines jeden Studienjahres fällig, ohne dass es eines Gebührenbescheids bedarf.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der Überweisung richtig und vollständig sind. Ansonsten ist eine maschinelle Zuordnung Ihrer Zahlung nicht möglich.
Eine nicht fristgerechte Zahlung der Beiträge hat eine kostenpflichtige Mahnung sowie die Androhung der Exmatrikulation (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 LHG) zur Folge.
Es werden von der DHBW Mannheim keine Bestätigungen in Bezug auf die Zahlung von Gebühren oder Beiträgen erstellt. Bitte verwenden Sie als Quittung Ihren Einzahlungsbeleg von der Bank oder bei einer Onlineüberweisung den dabei erstellten Ausdruck.
Bei Exmatrikulation oder Nichtantritt des Studiums ist eine Rückerstattung der für das Studienjahr vorab entrichteten Beiträge wie folgt möglich:
1. Verwaltungskostenbeitrag: Bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgt die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags von Amts wegen auf das einzahlende Konto (§ 12 Abs. 3 LHGebG). Die Vorlesungszeit beginnt, unabhängig von der Blocklage der Theorie- und Praxisphasen, am 1. Oktober.
2. Studierendenwerksbeitrag: Die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags bei Exmatrikulation ist beim Studierendenwerk Mannheim zu beantragen.
3. Beitrag der Verfassten Studierendenschaft: Für die Rückerstattung des Beitrags der Verfassten Studierendenschaft findet bei Exmatrikulation die unter Nr. 1 genannte Frist Anwendung. Abweichend hiervon ist die Rückerstattung nach § 4 Abs. 2 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg innerhalb eines Monats nach dem Tag der Exmatrikulation zu beantragen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des Allgemeinen Studierendenausschusses der DHBW zu richten.
4. Rückerstattung der Beiträge bei Nichtantritt des Studiums vor dem 1. Oktober: Sofern noch keine Immatrikulation erfolgt ist, die Beiträge aber schon überwiesen wurden, werden diese von Amts wegen in voller Höhe auf das einzahlende Konto zurücküberwiesen. Bei einem Abbruch des Studiums ab dem 1. Oktober kann eine Rückerstattung nur entsprechend den Punkten 1-3 erfolgen.
Die Studiengebühr für internationale Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen, beträgt 1.500 Euro/Semester. Internationale Studierende, die eine inländische (in Deutschland erworbene) Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen DHBW-Website.
Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 Euro/Semester. Dies gilt für alle Studierenden, die ein 2. oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor-Studiengang) oder in einem 2. oder weiteren konsekutiven Master-Studiengang nach einem bereits in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen DHBW-Website.
Sie haben Fragen zur Überweisung der Studienbeiträge?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an studiengebuehrennoSpam@dhbw-mannheim.de oder sprechen Sie uns an.
Für Duale Partner fallen lediglich Kosten im Rahmen der Vergütung der Studierenden an. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite für unsere Partnerunternehmen.