Der Örtliche Personalrat

Bestehend aus derzeit 7 Mitgliedern vertritt das Team die Interessen aller Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der Professor*innen) an der DHBW Mannheim. Der Personalrat achtet auf die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, agiert als Vermittler, vertraulicher Helfer und Mitentscheider bei dienstlichen Angelegenheiten.

Der Örtliche Personalrat wird auf Basis des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg alle
5 Jahre gewählt. Zusätzlich wählt der Personalrat aus seiner Mitte einen 4-köpfigen Vorstand. Die Sitzungen, an denen auch die Schwerbehindertenvertretung teilnimmt, finden wöchentlich statt.  

Die Aufgaben des Personalrats – verankert im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg – bestehen aus:
 

  • Zusammenarbeit mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle
  • Achtsamkeit, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstige Vorschriften durchgeführt werden
  • Einhaltung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds
  • Beantragung von Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten in persönlichen oder sozialen Belangen

Verschiedene dienstliche Maßnahmen an der DHBW Mannheim sind beteiligungspflichtig durch den Personalrat. So muss dieser z. B. zustimmen bei:
 

  • Dienstvereinbarungen
  • Einstellungen und Kündigungen 
  • Höhergruppierungen, Beförderungen
  • Grundsatzfragen zu Urlaub und Arbeitszeit
  • Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
  • Fragen der Aus- und Weiterbildung
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung

Mitglieder